ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
593 AG Dresden 19.02.1998 Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht zu der Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.