ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
669 LG Frankfurt (Oder) 01.04.1999 Auf die Berufung des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Eberswalde vom 08.07.1997 im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben. Der Angeklagte wird zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30,– DM verurteilt. Die Kosten der Berufungsverfahren und des Revisionsverfahrens und die dem Angeklagten insoweit erwachsenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.