ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
415 AG Goslar 26.07.1995 Der Angeklagte ist der Fahnenflucht schuldig. Gegen ihn wird ein Dauerarrest von vier Wochen verhängt, dessen Vollstreckung durch den bereits verbüßten Disziplinararrest erledigt ist. Ihm wird aufgegeben, 250 Stunden gemeinnützige Arbeit nach näherer Weisung des Jugendamtes zu leisten. Von der Auferlegung der Verfahrenskosten wird abgesehen.