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424
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OLG Celle
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10.12.1985 |
Das angefochtene Urteil des LG Göttingen wird mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an eine andere Jugendkammer des Landgerichts Göttingen zurückverwiesen.
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