ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
475 AG Minden 22.02.1996 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 10,00 DM und in die Kosten des Verfahrens verurteilt.
556 LG Bielefeld 04.08.1995 Die Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung, die auch durch das Beschwerdevorbringen nicht ausgeräumt werden, auf Kosten des Beschwerdeführers (§ 473 Abs. 1 StPO) verworfen.
555 AG Minden 31.05.1995 Der Antrag des Beschuldigten, die Herren B. und S. als Verteidiger zuzulassen, wird abgewiesen.