ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
564 LG Göttingen 23.09.1997 Die Berufungen werden verworfen, jedoch wird das angefochtene Urteil im Rechtsfolgeausspruch dahin geändert, daß der Angeklagte unter Einbeziehung der Strafe aus dem Urteil des Landgerichts Kassel vom 20. Mai 1997 – 302 Js 319052/90 – 9 (8) Ns – zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt wird. Der Angeklagte trägt die Kosten seiner Berufung und seine insoweit ents...