ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
466 LG Itzehoe 18.01.1996 Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts Pinneberg vom 19. Juli 1995 im Straffolgenausspruch dahingehend geändert, daß der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt wird, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Angeklagte hat eine Buße von 2.300,– DM in monatlichen Raten von 100,– DM ab 01.09.1995 an den Kinderschutzbund Pinneberg zu zahlen. ...
411 AG Pinneberg 19.07.1995 Der Angeklagte ist der Dienstflucht schuldig. Er wird deswegen verwarnt. Die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 20,– DM bleibt vorbehalten. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.