ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
446 LG Itzehoe 30.10.1995 Die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des AG Meldorf vom 01. Juni 1995 wird mit der Maßgabe verworfen, daß die Vollstreckung der erkannten Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Gebühr für das Berufungsverfahren wird um 1/3 ermäßigt. Von den Kosten des Berufungsverfahrens und den notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Landeskasse 1/3. Im übrige...
447 LG Itzehoe 30.10.1995 1.) Die Grundsätze des BVerfG zum Verbot der Mehrfachbestrafung Totaler Kriegsdienstverweigerer haben für alle Totalverweigerer Gültigkeit, deren Verweigerung auf einer den Zeugen Jehovas vergleichbaren Gewissensentscheidung beruht, also auch für Totalverweigerer bei der Bundeswehr. 2.) Bei der Erstverurteilung wirkt sich dieser Umstand auf die prinzipielle Aussetzung einer verwirkten Freiheits...
448 LG Itzehoe 30.10.1995 1.) Die Grundsätze des BVerfG zum Verbot der Mehrfachbestrafung Totaler Kriegsdienstverweigerer haben für alle Totalverweigerer Gültigkeit, deren Verweigerung auf einer den Zeugen Jehovas vergleichbaren Gewissensentscheidung beruht, also auch für Totalverweigerer bei der Bundeswehr. 2.) Bei der Erstverurteilung wirkt sich dieser Umstand auf die prinzipielle Aussetzung einer verwirkten Freiheits...
407 AG Meldorf 01.06.1995 Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht sowie wegen Gehorsamsverweigerung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Auf diese Strafe ist der erlittene Disziplinararrest von 63 Tagen anzurechnen. Er trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.