ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
634 BayObLG 13.10.1998 I. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Landshut vom 2. Juni 1998 wird als unbegründet verworfen. II. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.