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BVerfG
/ Anm. Adolf Arndt
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07.03.1968 |
1. Dieselbe Tat im Sinne von Art. 103 Abs. 3 GG liegt auch vor, wenn die wiederholte Nichtbefolgung einer Einberufung zum zivilen Ersatzdienst auf die ein für allemal getroffene und fortwirkende Gewissensentscheidung des Täters zurückgeht; eine dazwischen ergangene Verurteilung wegen Dienstflucht steht dem nicht entgegen. 2. Ein Senat des Bundesverfassungsgerichts kann in einer Rechtsfrage von ...
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