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LG Berlin
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08.11.1994 |
Das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin vom 29. Juli 1993 wird im Strafausspruch aufgehoben. Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der Revision.
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