ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
359 AG Kiel 21.09.1994 Das Verfahren wird gemäß § 153a StPO endgültig eingestellt. Der Angeklagte hat die ihm mit Beschluß vom 21.9.1994 erteilten Auflagen – Ableistung von 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit – erfüllt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Landeskasse. Notwendige Auslagen werden nicht erstattet.