|
752
|
AG B-Tiergarten
|
24.01.2001 |
Der Angeklagte ist der Dienstflucht schuldig. Ihm wird die Auflage erteilt, innerhalb von zwei Monaten 40 Stunden gemeinnützige Arbeiten nach näherer Bestimmung durch die Jugendgerichtshilfe abzuleisten. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
|