ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
773 LG Berlin 13.05.2002 Die Berufung des Angeklagten wird verworfen. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen zu tragen.
752 AG B-Tiergarten 24.01.2001 Der Angeklagte ist der Dienstflucht schuldig. Ihm wird die Auflage erteilt, innerhalb von zwei Monaten 40 Stunden gemeinnützige Arbeiten nach näherer Bestimmung durch die Jugendgerichtshilfe abzuleisten. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.