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697
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LG Berlin
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14.10.1998 |
Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin vom 14. Januar 1997 dahin abgeändert, daß der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 60,– DM verurteilt wird. Der Angeklagte hat die Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens zu tragen.
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622
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KG Berlin
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20.07.1998 |
Die Verwarnung mit Strafvorbehalt setzt nach § 59 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB voraus, daß eine Gesamtwürdigung der Tat und der Persönlichkeit des Täters besondere Umstände ergibt, nach denen es angezeigt ist, ihn von der Verurteilung zu Strafe zu verschonen. Es müssen Merkmale vorliegen, welche die Tat aus dem Kreis vergleichbarer, gewöhnlich vorkommender Durchschnittsfälle deutlich herausheben. Das...
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696
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LG Berlin
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13.08.1997 |
Das Rechtsmittel wird verworfen. Die Kosten des Berufungsverfahrens und die dem Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen außergerichtlichen Auslagen hat die Kasse des Landes Berlin zu tragen.
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695
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AG B-Tiergarten
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14.01.1997 |
Der Angeklagte ist des Verstoßes nach § 53 ZDG schuldig. Er wird verwarnt. Die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 35,00 DM bleibt vorbehalten. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
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