ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
600 AG Leipzig 26.03.1998 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 20,00 DM verurteilt. Dem Angeklagten wird gestattet, die Geldstrafe in monatlichen Raten à 100,00 DM, fällig jeweils zum 15. eines Monats, beginnend zwei Monate nach Rechtskraft des Urteils, zu bezahlen. Wird ein Teilbetrag nicht rechtzeitig be-zahlt, so entfällt diese Vergünstigung. Die gesamte Reststrafe wird ...