ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
583 LG Neubrandenburg 03.02.1998 Die Berufungen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg gegen das Urteil des Amtsgerichts Pasewalk vom 07.02. 1997 (15 DS 119/96) werden verworfen. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
527 AG Pasewalk 07.02.1997 Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens einschließlich seiner notwendigen Auslagen zu tragen.