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484
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LG Neubrandenburg
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30.04.1996 |
Die Berufung wird mit der Maßgabe verworfen, daß der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt wird, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens werden dem Angeklagten auferlegt, jedoch werden die Gebühren des gesamten Rechtsmittelverfahrens um 1/3 ermäßigt. Die Staatskasse trägt in Höhe von 1/3 auch die dem Angeklag...
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406
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OLG Rostock
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24.05.1995 |
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Neubrandenburg vom 11.11.1994 mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts Neubrandenburg zurückverwiesen.
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370
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LG Neubrandenburg
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11.11.1994 |
Die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Neubrandenburg vom 30.06.1994 wird verworfen. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich seiner notwendigen Auslagen (§ 473 Abs. 1 StPO).
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347
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AG Neubrandenburg
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30.06.1994 |
Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird, verurteilt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
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