ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
239 BVerfG / Anm. Adolf Arndt 07.03.1968 1. Dieselbe Tat im Sinne von Art. 103 Abs. 3 GG liegt auch vor, wenn die wiederholte Nichtbefolgung einer Einberufung zum zivilen Ersatzdienst auf die ein für allemal getroffene und fortwirkende Gewissensentscheidung des Täters zurückgeht; eine dazwischen ergangene Verurteilung wegen Dienstflucht steht dem nicht entgegen. 2. Ein Senat des Bundesverfassungsgerichts kann in einer Rechtsfrage von ...