ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
517 AG Böblingen 27.11.1996 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht unter Einbeziehung der durch Urteil des Amtsgerichts Münsingen vom 30.10.1995 verhängten Freiheitsstrafe von vier Monaten (Aktenzeichen: 1 Ds 11 Js 19961/95) zu der Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt, wobei der erlittene Arrest angerechnet wird. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen zu tragen.