ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
742 LG Itzehoe 24.08.2000 Auf die Berufung des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Meldorf vom 1. Februar 2000 – unter Verwerfung der Berufung im übrigen – teilweise abgeändert und insgesamt neu gefasst: Der Angeklagte ist der Gehorsamsverweigerung in drei Fällen nach § 20 Abs. 1 Nr. 2 WStG schuldig. Er wird verwarnt. Die Verhängung einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen zu je 40,– DM bleibt vorbeha...