ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
631 LG Amberg 21.09.1998 Die Beschwerde des Beschuldigten gegen den Haftbefehl des Amtsgerichts Amberg vom 11.08.1998 wird verworfen.
656 AG Amberg 11.08.1998 Gegen den Beschuldigten wegen Fahnenflucht wird gemäß § 112 Abs. 1 Satz 1 StPO die Untersuchungshaft angeordnet.