ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
254 LG Duisburg 24.10.1984 Hat ein sog. Totalverweigerer bereits vor der Erstverurteilung eine fortwirkende, ernsthafte und einheitliche Gewissensentscheidung getroffen, jeglichen Kriegs- und Ersatzdienst zu verweigern, so handelt es sich bei der wiederholten Nichtbefolgung der Einberufung um dieselbe Tat i.S. von Art. 103 III GG.