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BayObLG
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14.06.1991 |
Die Notwendigkeit, Einberufungsbescheiden Nachdruck zu verleihen und den Eindruck zu verhindern, man könne sich von der Wehrpflicht freikaufen, betrifft alle Fälle der eigenmächtigen Abwesenheit und stellt keine besonderen Umstände i.S. von § 10 WStG oder § 47 StGB dar.
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