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OLG Nürnberg
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19.04.1982 |
Bei einem anerkannten Kriegsdienstverweigerer, der auch den Zivildienst verweigert, kann als Bewährungsauflage angeordnet werden, daß er den in § 15a ZDG vorgesehenen freiwilligen Dienst in einer Kranken- oder Heil- oder Pflegeanstalt ganz oder teilweise innerhalb einer bestimmten Bewährungszeit abzuleisten hat. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zu beachten. Bei ernstlichem Anerbieten z...
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