ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
328 AG Aschaffenburg 03.03.1994 I. Der Angeklagte ist schuldig der Dienstflucht und wird zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt, welche zur Bewährung ausgesetzt wird. II. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
274 AG Aschaffenburg 24.02.1992 Der Angeklagte ist schuldig einer Dienstflucht. Er wird deswegen zu einem Dauerarrest von vier Wochen verurteilt. Von der Auferlegung der Verfahrenskosten wird abgesehen. Seine notwendigen Auslagen hat der Angeklagte selbst zu tragen.