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517
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AG Böblingen
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27.11.1996 |
Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht unter Einbeziehung der durch Urteil des Amtsgerichts Münsingen vom 30.10.1995 verhängten Freiheitsstrafe von vier Monaten (Aktenzeichen: 1 Ds 11 Js 19961/95) zu der Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt, wobei der erlittene Arrest angerechnet wird. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen zu tragen.
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