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468
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AG Duisburg
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23.01.1996 |
Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Er trägt die Kosten des Verfahrens und die eigenen notwendigen Auslagen.
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