ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
513 AG Duisburg 07.11.1996 Das Verfahren wird wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Staatskasse.
468 AG Duisburg 23.01.1996 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Er trägt die Kosten des Verfahrens und die eigenen notwendigen Auslagen.