ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
322 AG HB-Blumenthal 11.02.1994 Der Angeklagte ist der Dienstflucht schuldig. Er wird deswegen verwarnt. Die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15,– DM bleibt vorbehalten. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen zu tragen.
304 AG HB-Blumenthal 06.09.1993 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je DM 15 verurteilt. Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Angeklagte.