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AG Kaufbeuren
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10.05.2000 |
Der Angeklagte ist schuldig der Dienstflucht. Er wird deshalb zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen verurteilt. Die Höhe eines Tagessatzes wird auf 20,– DM festgesetzt. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen zu tragen.
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