ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
711 AG Leipzig 03.12.1999 Der Angeklagte ist der Dienstflucht schuldig. Er wird deswegen zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Angeklagte.
690 AG Leipzig 30.09.1999 F. und E. werden als Verteidiger des Angeklagten zugelassen , gemäß §§ 137, 138 Abs. 2 StPO.
600 AG Leipzig 26.03.1998 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 20,00 DM verurteilt. Dem Angeklagten wird gestattet, die Geldstrafe in monatlichen Raten à 100,00 DM, fällig jeweils zum 15. eines Monats, beginnend zwei Monate nach Rechtskraft des Urteils, zu bezahlen. Wird ein Teilbetrag nicht rechtzeitig be-zahlt, so entfällt diese Vergünstigung. Die gesamte Reststrafe wird ...