ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
475 AG Minden 22.02.1996 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 10,00 DM und in die Kosten des Verfahrens verurteilt.
555 AG Minden 31.05.1995 Der Antrag des Beschuldigten, die Herren B. und S. als Verteidiger zuzulassen, wird abgewiesen.