ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
510 AG Sigmaringen 29.10.1996 Der Angeklagte hat sich in rechtlich selbständigen Handlungen der Fahnenflucht und der Gehorsamsverweigerung in zwei Fällen schuldig gemacht. Er wird deshalb zu der Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten, deren Vollstreckung ihm zur Bewährung ausgesetzt wird, verurteilt. Er trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
443 AG Sigmaringen 02.10.1995 Der Angeklagte hat sich in rechtlich selbständigen Handlungen schuldig gemacht der Fahnenflucht und der Gehorsamsverweigerung in drei Fällen. Er wird deshalb zu der Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Er trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.