ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
249 LG Lübeck 29.08.1983 1. Das beharrliche, dauerhafte und auch in die Zukunft gerichtete Handeln eines Totalen Kriegsdienstverweigerers kann für sich genommen keinen Anlaß zur Strafverschärfung geben, da der Vorsatz zur dauerhaften Entziehung vom Zivildienst bereits Tatbestandsvoraussetzung des § 53 ZDG ist und somit wegen des Doppelverwertungsverbots diesem Umstand kein strafverschärfender Charakter zukommen kann. 2...