ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
635 TDG Nord 03.11.1998 Die Beschwerde gegen die Verhängung des 21-tägigen Disziplinararrestes, mit dem ein Gesamtdisziplinararrest von 66 Tagen erreicht wird, wird nach mündlicher Verhandlung zurückgewiesen.
497 TDG Nord 02.07.1996 Die Beschwerde gegen die Verhängung des 21-tägigen Disziplinararrestes, mit dem ein Gesamtdisziplinararrest von 81 Tagen erreicht wird, wird ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen.
453 TDG Nord 27.11.1995 Die Beschwerde gegen die Verhängung des 14-tägigen Disziplinararrestes, mit dem ein Gesamtdisziplinararrest von 77 Tagen erreicht wird, wird ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen.
409 TDG Nord 16.06.1995 Die Beschwerde gegen die Verhängung des 21-tägigen Disziplinararrestes, mit dem ein Gesamtdisziplinararrest von 84 Tagen erreicht wird, wird nach mündlicher Verhandlung zurückgewiesen. Von einer Kosten- und Auslagenerstattung wird abgesehen.
394 TDG Nord 11.04.1995 Die Beschwerde gegen die Verhängung des 21-tägigen Disziplinararrestes, mit dem ein Gesamtdisziplinararrest von 84 Tagen erreicht wird, wird ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen.