UrIS-TKDV
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ID
Gericht / AutorIn
Datum
Leitsatz / Textauszug
642
OLG Nürnberg
04.12.1998
Die Beschwerde des Beschuldigten gegen den Beschluß des Landgerichts Amberg vom 21.09.1998 wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.