|
545
|
KG Berlin
|
18.06.1997 |
1. Der Angeklagte wird auf seinen Antrag gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Revision gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 2. Dezember 1996 in den vorigen Stand eingesetzt. Der Beschluß des Landgerichts Berlin vom 26. Februar 1997 ist gegenstandslos. 2. Auf die Revision des Angeklagten wird das vorbezeichnete Urteil im Rechtsfolgenausspruch dahin geändert, daß der Angeklag...
|
|
482
|
LG Hechingen
|
17.04.1996 |
Die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Sigmaringen vom 02.10.1995 wird mit der Maßgabe verworfen, daß der Angeklagte zu dem Gesamtstrafarrest von sechs Monaten verurteilt wird. Der Angeklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Berufungsgebühr wird um 1/5 ermäßigt. 1/5 der dem Angeklagten im Berufungsverfahren erwachsenen notwendigen Auslagen werden der Staatsk...
|
|
371
|
AG Flensburg
|
30.11.1994 |
Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht zu einem Strafarrest von 6 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung des Strafarrestes wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
|
|
316
|
LG Oldenburg
|
17.12.1993 |
Die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen des Urteil des Amtsgerichts Delmenhorst vom 14. September 1992 wird mit der Maßgabe verworfen, daß der Angeklagte zu einem Gesamtstrafarrest von sechs Monaten verurteilt wird. Die Vollstreckung dieses Strafarrestes wird zur Bewährung ausgesetzt. Die ausscheidbaren Kosten der Rechtsmittel der Staatanwaltsschaft trägt zur Hälfte der Angeklagte. Die Staats...
|