UrIS-TKDV
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ID
Gericht / AutorIn
Datum
Leitsatz / Textauszug
683
OLG Hamm
05.08.1999
Die sofortige Beschwerde gegen die Verhängung von drei Tagen Ordnungshaft wegen Ungebühr wird auf Kosten des Beschwerdeführers als unbegründet verworfen.
675
LG Bielefeld
11.05.1999
Gegen den Angeklagten wird gem. § 178 GVG drei Tage Ordnungshaft festgesetzt. Die sofortige Vollstreckung der Strafe wird angeordnet.