ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
516 LG Hildesheim 19.11.1996 Die Berufung des Angeklagten wird verworfen. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das angefochtene Urteil unter Verwerfung der weitergehenden Berufung im Rechtsfolgenausspruch abgeändert. Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Der erlittene Disziplinararrest von 3 x 21 Tagen = 63 Tagen wird angerechnet. Die Kosten des Berufungsverf...
505 AG Gifhorn 10.09.1996 Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht zu vier Monaten Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird, und zu den Kosten des Verfahrens verurteilt. Der wegen der Tat erlittene Disziplinararrest wird angerechnet.
503 OLG Stuttgart 06.09.1996 Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hechingen vom 17. April 1996 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler ergeben hat. Der Beschwerdeführer trägt die Kosten seines Rechtsmittels.