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LG Itzehoe
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10.09.1998 |
Das Urteil des Amtsgerichts Itzehoe vom 12. März 1998 wird unter Zurückweisung der Berufung der Staatsanwaltschaft im übrigen im Strafausspruch teilweise geändert und wie folgt neu gefaßt: Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 40,– DM verurteilt (§ 53 ZDG). Dem Angeklagten wird nachgelassen, die Strafe in monatlichen Raten von 200,– DM zu zahlen. Die V...
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