ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
596 AG Itzehoe 12.03.1998 Der Angeklagte ist der Dienstflucht schuldig. Er wird verwarnt. Seine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen je 60,00 DM bleibt vorbehalten. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
401 AG Nauen 27.04.1995 Der Angeklagte ist des Vergehens der Dienstflucht schuldig. Er wird verwarnt. Die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 50,00 DM bleibt vorbehalten. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.