ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
666 AG HH-Harburg 03.11.2000 Der Angeklagte wird freigesprochen. Die Staatskasse trägt die Verfahrenskosten und die notwendigen Auslagen des Betroffenen.
391 Manfred Baldus 01.04.1995 Grundrechte als verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab Kompetenz- und verfahrensrechtliche Bedenken hinsichtlich der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht durch das Wehrpflichtgesetz (WPflG) vom 21.7.1956 in der Fassung vom 14. Juli 1994 bestehen nicht. Als Maßstab der Verfassungsmäßigkeit der allgemeinen Wehrpflicht kommen daher allein die Grundrechte der wehrpflichtigen Soldaten, insbesonder...
238 BVerfG / Anm. Adolf Arndt 05.03.1968 1. § 53 Abs. 1 des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst in der Fassung vom 16. Juli 1965 (BGBl. I S. 984) ist mit Art. 103 Abs. 2 GG vereinbar. 2. Es wird daran festgehalten, daß das Grundrecht der Gewissensfreiheit nicht zur Verweigerung des zivilen Ersatzdienstes berechtigt (BVerfGE 19, 135). 3. Die Begrenzung der Gewissensfreiheit durch Art. 4 Abs. 3 GG schließt die Berücksichtigung der di...