ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
435 AG B-Tiergarten 01.08.1995 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
228 AG B-Tiergarten 25.09.1992 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Geldstrafe von 90 Tagesätzen zu je 40,– DM verurteilt.