ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
319 LG Wiesbaden 06.01.1994 Das angefochtene Urteil wird aufgehoben. Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 60,– DM verurteilt. Dem Angeklagten wird gestattet, die Geldstrafe in monatlichen Raten in Höhe von je 300,– DM, beginnend ab dem Ersten des auf die Rechtskraft folgenden Monats zu zahlen. Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben der Angeklagte und die Staatskasse je...