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370
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LG Neubrandenburg
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11.11.1994 |
Die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Neubrandenburg vom 30.06.1994 wird verworfen. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich seiner notwendigen Auslagen (§ 473 Abs. 1 StPO).
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