ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
370 LG Neubrandenburg 11.11.1994 Die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Neubrandenburg vom 30.06.1994 wird verworfen. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich seiner notwendigen Auslagen (§ 473 Abs. 1 StPO).