ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
583 LG Neubrandenburg 03.02.1998 Die Berufungen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg gegen das Urteil des Amtsgerichts Pasewalk vom 07.02. 1997 (15 DS 119/96) werden verworfen. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
484 LG Neubrandenburg 30.04.1996 Die Berufung wird mit der Maßgabe verworfen, daß der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt wird, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens werden dem Angeklagten auferlegt, jedoch werden die Gebühren des gesamten Rechtsmittelverfahrens um 1/3 ermäßigt. Die Staatskasse trägt in Höhe von 1/3 auch die dem Angeklag...
406 OLG Rostock 24.05.1995 Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Neubrandenburg vom 11.11.1994 mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts Neubrandenburg zurückverwiesen.
374 OLG Rostock 12.01.1995 Auf die Revision der Staatsanwaltschaft Rostock wird das Urteil des Landgerichts Rostock vom 10. 06.1994 mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts Rostock zurückverwiesen.