ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
293 LG Hamburg 18.05.1993 Die Berufungen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg (Bezirksjugendgericht) – 128 Ds 249/87 Jug – vom 27. April 1989 werden verworfen. Die Staatskasse trägt die Kosten der Berufung der Staatsanwaltschaft und die dem Angeklagten insoweit entstandenen ausscheidbaren notwendigen Auslagen. Der Angeklagte trägt seine Auslagen selbst. Im übrigen wird dav...