ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
368 LG Berlin 08.11.1994 Das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin vom 29. Juli 1993 wird im Strafausspruch aufgehoben. Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der Revision.
306 LG Berlin 17.09.1993 Die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des AG Berlin-Tiergarten vom 08.03.1993 wird verworfen. Die Landeskasse Berlin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens und die dem Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen.