UrIS-TKDV
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ID
Gericht / AutorIn
Datum
Leitsatz / Textauszug
437
LG Frankenthal
03.08.1995
Die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 21. März 1995 wird verworfen. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Angeklagte zu tragen.