ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
611 OLG Celle 09.06.1998 Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an einen anderen Strafrichter in Gifhorn zurückverwiesen.
547 OLG Celle 24.06.1997 1. Bei einer Verfahrensrüge wegen Nichtzustellung der Anklageschrift braucht nicht vorgetragen zu werden, wie sich der Angekagte im Ermittlungsverfahren eingelassen hat und welchen Inhalt der Eröffnungsbeschluß hatte. Zwar kann nicht ausgeschlossen werden, daß ein Angeklagter, dem die Anklageschrift nicht mitgeteilt worden ist, tatsächlich nach und nach alle darin enthaltenen Informationen erha...