UrIS-TKDV
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ID
Gericht / AutorIn
Datum
Leitsatz / Textauszug
705
AG Oberhausen
18.11.1999
Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Er trägt die Kosten des Verfahrens. Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
691
AG Oberhausen
08.10.1999
Herr B. wird als Wahlverteidiger für den Angeklagten gemäß § 138 Abs. 2 StPO nicht zugelassen.